Die Autoren des RSV Blog sind zumeist Rechtsanwälte. In der täglichen Praxis holen sie für ihre rechtsschutzversicherten Mandanten die Kostendeckungszusage der Versicherer ein und rechnen das entstandene Honorar direkt mit den Versicherern ab. Die Erfahrungen, die die Anwälte bei diesem meist kostenlos erbrachten Service machen, sollen der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das RSV Blog sieht sich dabei nicht als konkurrierende Einrichtung zur Stiftung Warentest oder anderen Organisationen, die die Leistungen der Versicherer vergleichen und bewerten.